Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
HausHelden Service GmbH
Stand: 31.12.2025
HausHelden Service GmbH
Saarstraße 1
66111 Saarbrücken
Deutschland
(nachfolgend „HausHelden“)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der HausHelden Service GmbH und ihren Kunden über Dienstleistungen im Bereich des Facility-, Objekt- und Servicemanagements, insbesondere infrastrukturelle, organisatorische und servicebezogene Leistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, HausHelden stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote von HausHelden sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung, Unterzeichnung des Vertragsdokuments oder durch tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
(3) Telefonische oder digitale Vorabinformationen stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar.
§ 3 Leistungsumfang und Leistungserbringung
(1) Art, Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
(2) HausHelden ist nicht verpflichtet, die Leistungen durch bestimmte Personen zu erbringen.
(3) HausHelden ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten qualifizierte Subunternehmer oder Dritte einzusetzen.
(4) HausHelden verpflichtet alle eingesetzten Personen zur Wahrung der Vertraulichkeit sowie zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher, dass HausHelden die für die Leistungserbringung erforderlichen Zugänge zu Grundstücken, Gebäuden und Räumlichkeiten erhält.
(2) Der Kunde hat alle zur Vertragserfüllung notwendigen Informationen rechtzeitig bereitzustellen.
(3) Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund unterlassener Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden und berühren den Vergütungsanspruch von HausHelden nicht.
(4) Wasser, Strom und sonstige für die Leistungserbringung notwendige Betriebsmittel stellt der Kunde kostenfrei zur Verfügung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(5) Terminabsagen müssen spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin in Textform erfolgen. Andernfalls ist HausHelden berechtigt, eine Aufwandspauschale von 30,00 € netto zu berechnen.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(2) Bei Zahlungsverzug ist HausHelden berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum Zahlungseingang auszusetzen.
(3) Bei Dauerschuldverhältnissen bleibt der Vergütungsanspruch auch bei Feiertagen oder vorübergehendem Wegfall des Leistungsobjekts bis zum Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist bestehen.
(4) Stellt sich nachträglich heraus, dass einer Leistung eine falsche Flächen- oder Mengengrundlage zugrunde lag, ist HausHelden zur angemessenen Vertragsanpassung berechtigt.
(5) HausHelden ist berechtigt, Preise bei Kostensteigerungen (z. B. Personal-, Material-, Energie- oder Verwaltungskosten) nach billigem Ermessen anzupassen. Preisänderungen werden mindestens 30 Tage vorher angekündigt.
§ 6 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streik, Pandemien, behördliche Anordnungen, Krieg) befreien die Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.
(2) Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als sechs Monate an, sind beide Parteien verpflichtet, eine angemessene Lösung für das Vertragsverhältnis zu finden.
§ 7 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten.
(2) Vertrauliche Informationen dürfen Dritten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung offengelegt werden.
(3) Nach Vertragsende sind auf Verlangen überlassene Unterlagen zurückzugeben, sofern kein gesetzliches Aufbewahrungsrecht besteht.
§ 8 Aufrechnung und Zurückbehaltung
(1) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(2) Zurückbehaltungsrechte bestehen nur, wenn sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 9 Haftung
(1) HausHelden haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet HausHelden nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(4) Diese Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von HausHelden.
§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Sofern eine feste Vertragslaufzeit vereinbart wurde, ist die ordentliche Kündigung während dieser Laufzeit ausgeschlossen.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 11 Datenschutz und Kommunikation
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der geltenden Datenschutzerklärung.
(2) HausHelden nutzt zur Kommunikation auch telefonische Systeme, einschließlich KI-gestützter Telefonassistenten, zur Entgegennahme und internen Weiterleitung von Anfragen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für Kaufleute ist Saarbrücken.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.